sie klagte gegen die Privatklägerin auf eine Schadenersatzsumme von CHF 2‘358.00 beim Bezirksgericht H.________ (pag. 8 ff.). Am 23. Oktober 2017 zog die Beschuldigte ihre Forderungsklage gegen die Privatklägerin zurück und äusserte sich in einem entsprechenden Schreiben an das Bezirksgericht wie folgt: „Es ist für mich unverständlich, dass eine mehrfache Betrügerin, Urkundenfälscherin usw. unentgeltlich das Regional-, Ober- und Bundesgericht beanspruchen kann, ich hingegen für alles und jedes zahlen muss.“ (pag. 8). Der Abschreibungsbeschluss wurde unter Beilage des Schreibens der Beschuldigten auch der Privatklägerin zugestellt (pag. 7).