Anstatt der versprochenen elf Behandlungen habe die Privatklägerin ihre angebotene Therapie nach nur zwei Sitzungen abgebrochen und behauptet, die CHF 2‘000.00, die die Beschuldigte bezahlt habe, seien bereits aufgebraucht. Die Beschuldigte ging daraufhin zur Polizei und erstattete gegen die Privatklägerin eine Anzeige wegen Betruges, weil sie sich von ihr betrogen gefühlt habe (Band 1 pag. 149 f., 153). Dieses Verfahren wurde mit einem bereits gegen die Privatklägerin hängigen Verfahren vereinigt (P11 2007 217). Das Regionalgericht O.________ hat die Privatklägerin am 29. Oktober 2014