Aus diesem Grund wird auf die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin nicht eingetreten. Der Vollständigkeit halber wird zudem darauf hingewiesen, dass eine erstmalige Verurteilung zur Bezahlung einer Genugtuung durch die obere Instanz das Verschlechterungsverbot verletzen würde. II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 8. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung korrekt wiedergegeben. Es wird auf deren Ausführungen verwiesen (pag. 245, S. 6 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).