3 7. Nichteintreten auf die Zivilklage Nicht eingetreten wird hingegen auf die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin. Diese verlangte mit Eingabe vom 10. Februar 2021 eine Genugtuung (pag. 308 ff.). Ihre Forderung bezifferte sie auf CHF 9'696.00, wobei aus dem Schreiben nicht zweifelsfrei hervorgeht, ob sie diesen Betrag insgesamt – inklusive der ausgewiesenen Parteientschädigung von CHF 1'384.60 (siehe Ziff.