2. Es sei eine Entschädigung in der Höhe von mindestens Fr. 9'696.-- an mich, die Privatklägerin zu sprechen insbesondere für die jahrelang andauernde Rufschädigung durch Verleumdung, welche auch die Wiederaufnahme Ihrer 20 Jahre in Ihrer erfolgreichen Berufstätigkeit verhinderte und schädigte bis heute. Ihrem Schreiben legte die Straf- und Zivilklägerin eine Kostenzusammenstellung von Rechtsanwalt F.________ sowie diverse Unterlagen im Zusammenhang mit der G.________ (AG) bei.