Die Zivilklage von C.________ sei abzuweisen. III. Im Weiteren sei zu verfügen: Die erforderlichen Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen. 4.2 Anträge der Straf- und Zivilklägerin Mit Schreiben vom 10. Februar 2021 teilte die Straf- und Zivilklägerin mit, auf die Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung zu verzichten und stellte folgende Anträge (pag. 308): 1. Die Berufung sei abzuweisen und es sei eine Parteientschädigung für das obergerichtliche erneute Verfahren zu sprechen.