2. Berufung Gegen dieses Urteil hat die Beschuldigte, in diesem Zeitpunkt vertreten von Fürsprecher D.________, mit Schreiben vom 22. Januar 2020 fristgerecht Berufung angemeldet (pag. 231). Die Berufungserklärung datiert vom 17. März 2020 und ging ebenfalls innert Frist beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 263). Die Beschuldigte wurde fortan von Rechtsanwalt B.________ vertreten.