I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 21. Januar 2020 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) der Verleumdung zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin) schuldig (pag. 227 ff.). In Anwendung von Art. 52 StGB wurde von einer Bestrafung abgesehen. Die Beschuldigte wurde jedoch zur Bezahlung der Verfahrenskosten sowie einer Entschädigung an die Straf- und Zivilklägerin verurteilt.