1. der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 13. März 2018 in Hasle b. Burgdorf als Lenker eines Personenwagens durch Überholen eines Gesellschaftswagens trotz Gegenverkehr und ohne die Gewissheit, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können sowie durch ungenügenden Abstand beim Wiedereinbiegen; 2. der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen als Lenker eines Personenwagens am 13. März 2018 in Hasle b. Burgdorf durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ausserorts;