anzupassen. Die verbesserten wirtschaftlichen Verhältnisse wirken sich auch auf die Verbindungsbusse aus, welche entsprechend auf CHF 480.00 zu erhöhen ist. Nach dem Gesagten wird der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 32 Tagessätzen à CHF 60.00 verurteilt. Diese Strafe ist aufzuschieben und mit einer Verbindungsbusse von CHF 480.00 zu verbinden, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe für ein schuldhaftes Nichtbezahlen auf 8 Tage festgesetzt wird.