Der Überholende muss von Anfang an die Gewissheit haben, sein Manöver sicher und ohne Gefährdung Dritter abschliessen zu können. Nicht nur die für den Überholvorgang benötigte Strecke muss übersichtlich und frei sein, sondern zusätzlich jene, die ein entgegenkommendes Fahrzeug bis zu jenem Zeitpunkt zurücklegt, wo der Überholende die linke Strassenseite freigegeben haben wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_1325/2018 vom 5. März 2019 E. 2.1.2. mit Hinweisen). Überholt ein Fahrzeuglenker, obwohl er