11. Pflichten beim Überholen Die Ausführungen der Vorinstanz zu den einschlägigen Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz und in der Verkehrsregelverordnung sowie zur einschlägigen Lehre und Rechtsprechung sind ausführlich, vollständig und zutreffend, so dass darauf verwiesen werden kann (S. 21-24 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 285-288). Dies betrifft neben den Pflichten des Überholenden auch jene, die von überholten Verkehrsteilnehmern zu beachten sind. Das Überholen - vorab auf Strassen mit Gegenverkehr - gehört zu den gefährlichsten Fahrmanövern.