11 Nach dem Gesagten erscheint es der Kammer plausibel, dass sich die Lücke zwischen dem LKW und dem Bus verkleinerte, als der Beschuldigte zum Überholen ansetzte. Dies, weil der Busfahrer leicht abbremste und der hinter dem Bus fahrende Lastwagenfahrer leicht verzögert auf das Bremsmanöver reagierte. Hinweise auf ausserordentliche Umstände (wie beispielsweise ein starkes Beschleunigen des LKW-Fahrers), die dem Beschuldigten das Wiedereinbiegen erschwert hätten, sind für die Kammer indessen nicht ersichtlich. 9.4 Erstellter Sachverhalt