Um seinem Standpunkt Nachdruck zu verleihen, bediente sich der Beschuldigte generellen Pauschalisierungen wie etwa, dass „es ist ja generell ein Problem [sei], dass Fahrzeuglenker Gas geben [würden], wenn sie überholt werden“ (pag. 75 Z. 63). Auch die Verteidigung führte aus, es sei notorisch, dass Chauffeure „wie die Henker“ fahren würden (pag. 238). Solche Verallgemeinerungen entsprechen weder den Erfahrungen des Gerichts noch kann daraus in casu etwas zu Gunsten des Beschuldigten abgeleitet werden.