nid gfährlech gsi“. Jedoch räumte er bereits wenige Tage später während der polizeilichen Einvernahme ein, dass es „ziemlich knapp“ geworden und damit eben doch gefährlich geworden sei. Diese beiden Aussagen stehen ebenso in offensichtlichem Widerspruch zueinander, wie die Behauptung, Bus und Gegenverkehr hätten beim zweiten Überholmanöver kaum dergestalt bremsen müssen, obwohl der Abstand zum Gegenverkehr nach eigener Einschätzung des Beschuldigten bloss noch 40m bzw. 1 Fahrsekunde betrug. Weitere Widersprüche bestehen wie bereits ausgeführt beispielsweise hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeit beim ersten Überholmanöver.