278 f.): Demgegenüber erweist sich das Aussageverhalten des Beschuldigten als ausflüchtend, bagatellisierend und bei genauer Betrachtung auch als widersprüchlich. Insbesondere die Aussagen anlässlich der polizeilichen Einvernahme sind durch Ausflüchte (exemplarisch: pag. 25 Z. 17ff.) und Gegenangriffe (exemplarisch: pag. 25 Z. 23f.) gekennzeichnet. Seltsam mutet bereits das Telefonat zwischen der Polizeiwache Burgdorf und dem Beschuldigten an: Der Beschuldigte zeigte sich demnach zunächst äusserst erstaunt und gab spontan an, ["Was, das Postouto hüt am Morge?] Das isch ömu nid gfährlech gsi“.