220 Z. 41 ff.). Die «leichten Widersprüche», welche die Verteidigung in den Aussagen C.________s erblickte (so habe er zunächst ausgeführt, der Beschuldigte habe ihn zaghaft zu überholen begonnen, um später zu behaupten, er habe ihn erst auf der Höhe der Fahrerkabine wahrgenommen), sind nach Ansicht der Kammer von untergeordne-