8 schen ihn und den vor ihm fahrenden Bus gedrängt bzw. nach rechts gezogen (pag. 15 Z. 25-27, pag. 58 Z. 45 f. und 46, 220 Z. 1 f.). Im ersten Moment habe zwischen den Fahrzeugen (Stossstange zu Stossstange) nur ein Abstand von 4-5 Metern (also eine knappe Wagenlänge) bestanden (pag. 220 Z. 14 f.). Dass C.________ als Reaktion auf das Manöver des Beschuldigten ein starkes Bremsmanöver einleiten musste, wird nicht nur von diesem selber ausgeführt, sondern auch vom Beschuldigten und dem Busfahrer D.________ bestätigt.