Da sich das Überholmanöver kurz vor dem Ortseingang Lützelflüh abspielte, erscheint weiter nachvollziehbar, dass C.________ die Temporeduktion des Busses (nachträglich) auf die kurz darauf tatsächlich signalisierte Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 50 km/h zurückführte (pag.15 Z. 24, 58 Z. 42 ff., 219 46 f.). D.________, der Busfahrer, bestätigte zwar das Bremsmanöver, nicht aber den vom Lastwagenfahrer C.________ antizipierten Grund. So führte er aus, er habe nicht wegen des bevorstehenden 50ers, sondern wegen des nahenden Gegenverkehrs gebremst.