273-277). Auch hinsichtlich der allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung – insbesondere zur Würdigung von Aussagen – wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 13 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 277). 9.2 Würdigung der Aussagen der Auskunftspersonen 9.2.1 Entstehungsgeschichte der Aussagen Sowohl der Lastwagenfahrer C.________ als auch der Busfahrer D.________ meldeten sich innert sehr kurzer Zeit (9:58 Uhr und 10:02 Uhr) telefonisch bei der Polizei und schilderten je ein gefährliches Überholmanöver des Beschuldigten (pag. 3).