- Das erste Überholmanöver fand auf der Hauptstrasse vor der Innerortszone Lützelflüh-Goldbach statt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wechselt (bei Ortsbeginn) von 80 km/h auf 50/km (mit entsprechender Signalisation, pag. 11). Durch die gerade Streckenführung sind sowohl allfälliger Gegenverkehr als auch der Ortsbeginn allgemein gut sichtbar, jedoch bestehen auf Höhe des Ortseingangs mehrere Einfahrts- und Nebenstrassen (pag. 10f.). Die Strecke von der signalisierten Aufhebung der erlaubten Geschwindigkeit von 60 km/h auf 80 km/h bis zum Beginn der Innerortszone beträgt rund 390m (pag. 184).