61 Z. 149-156). Der Beschuldigte sieht die Ursache dagegen im Fahrverhalten des Lastwagenfahrers. C.________ habe während des Überholmanövers (absichtlich) zu beschleunigen begonnen. Durch diese Beschleunigung des Lastwagens habe sich sein Manöver in die Länge gezogen und die Lücke zwischen dem Lastwagen und dem voranfahrenden Gesellschaftswagen sei kleiner geworden. Da ihm (dem Beschuldigten) plötzlich Gegenverkehr entgegengekommen sei, habe er keine andere Wahl mehr gehabt, als sich in die Lücke zwischen dem Lastwagen und dem Bus zu drücken (z.B. pag. 25 Z. 25).