Der vor C.________ und dem Beschuldigten fahrende Busfahrer D.________ sprach in diesem Zusammenhang gar von einer Notbremsung, die der Lastwagenfahrer eingeleitet habe (pag. 20 Z. 24 f.). Auf das Manöver des Beschuldigten reagierte der Lastwagenfahrer mit Lichthupen und Hupsignalen (C.________: pag. 15 Z. 29 f.; D.________: 20 Z. 25 f.; Beschuldigter: 25 Z. 28; 58 Z. 48).