Der Lastwagenlenker bremste in der Folge massiv ab, um eine Kollision mit dem Beschuldigten zu vermeiden und den vorgeschriebenen Mindestabstand zu dessen Personenwagen wahren zu können. Anschliessend überholte der Beschuldigte den Gesellschaftswagen, wobei er die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausserorts überschritt. Zudem gefährdete er den Lenker des Busses, da er sich aufgrund Gegenverkehrs dicht vor dem Gesellschaftswagen auf die rechte Fahrbahn eingefügt hatte. Der Buschauffeur musste in der Folge massiv abbremsen, um eine Kollision mit dem Beschuldigten zu vermeiden.