Der Beschuldigte überholte als Lenker eines Personenwagens auf der Strecke Lützelflüh - Hasle bei Burgdorf einen Lastwagen und fügte sich anschliessend aufgrund Gegenverkehrs zwischen dem Lastwagen und einem vorausfahrenden Gesellschaftswagen (Bus) wieder auf die rechte Fahrbahn ein, wobei er den nachfolgenden Lastwagen aufgrund ungenügenden Abstandes behinderte. Der Lastwagenlenker bremste in der Folge massiv ab, um eine Kollision mit dem Beschuldigten zu vermeiden und den vorgeschriebenen Mindestabstand zu dessen Personenwagen wahren zu können.