Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung holte die Kammer von Amtes wegen einen Strafregisterauszug (datierend vom 8. Mai 2020, pag. 337) sowie einen Leumundsbericht über den Beschuldigten samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse ein (beides datierend vom 7. Mai 2020; pag. 330 ff.). Dem Bericht beigelegt war zudem eine an den einvernehmenden Kantonspolizisten adressierte Stellungnahme des Beschuldigten zum Vorfall bzw. zum erstinstanzlichen Urteil (pag. 335). In der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte nochmals zur Person und zur Sache befragt (pag.