2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigter), nach wie vor verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingaben vom 9. bzw. 20. September 2019 fristgerecht die Berufung an (pag. 258 und 263). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 20. Februar 2020 (pag. 265 ff.). In seiner form- und fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 13. März 2020 beschränkte der Beschuldigte die Berufung auf den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln (pag.