1.2. am 13.03.2018 in Hasle b. Burgdorf durch Überholen trotz Gegenverkehr und ohne die Gewissheit, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können sowie ungenügenden Abstand beim Wiedereinbiegen nach dem Überholen eines Gesellschaftswagens; 2. der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen als Lenker eines PW am 13.03.2018 in Hasle b. Burgdorf durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ausserorts;