1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 29. August 2019 erkannte das Regionalgericht Emmental- Oberaargau (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) was folgt (pag. 251 ff.; Hervorhebungen im Original): I. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der groben Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen als Lenker eines PW; 1.1. am 13.03.2018 in Lützelflüh-Goldbach durch Überholen ohne die Gewissheit, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können und ungenügenden Abstand beim Wiedereinbiegen nach dem Überholen eines Lastwagens;