3. Zu einem Drittel der allgemeinen erstinstanzlichen Verfahrenskosten sowie den auf ihn persönlich entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend insgesamt CHF 11'772.75. 4. Zu den auf ihn entfallenden anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 12'000.00, ausmachend CHF 3'000.00. III. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von C.________, Rechtsanwalt D.________, wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: