1. Zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Juli 2019. Die ausgestandene Polizei- und Untersuchungshaft von 22 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'440.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Juli 2019. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 15 Tage festgesetzt.