2. Zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 5’400.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. März 2015. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 3. Zu zwei Dritteln der allgemeinen erstinstanzlichen Verfahrenskosten sowie zu den auf ihn persönlich entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend insgesamt CHF 23'209.55. 4. Zu den auf ihn entfallenden anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 12'000.00, ausmachend CHF 2'500.00. III.