1. Das Strafverfahren gegen A.________ 1.1. wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Konsum einer unbestimmten Menge Marihuana und Kokaingemisch, letztmals festgestellt am 23. August 2016 in Bern; 1.2. wegen Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen im Juli 2016, am 19. August 2018 und am 21. August 2018 in Bern, z.N.v. G.________; eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.