26. Betreffend den Beschuldigten 1 Die Zustimmung zur Löschung des vom Beschuldigten 1 erstellten DNA-Profils (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist ist vorzeitig zu erteilen (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). Ebenso ist die Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig zu erteilen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).