Rechtsanwalt D.________ Für das erstinstanzliche Verfahren wird die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten 2, Rechtsanwalt D.________, auf der Grundlage der Honorarnote vom 2. Dezember 2019 (pag. 964 ff.) sowie nach Anpassung der darin ausgewiesenen voraussichtlichen Dauer der erstinstanzlichen Hauptverhandlung festgesetzt. Der Beschuldigte 2 hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 12'768.35 (CHF 4'560.95 + CHF 8'207.40) zurückzuzahlen und Rechtsanwalt D.__