Für das erstinstanzliche Verfahren wird die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten 1, Rechtsanwalt B.________, auf der Grundlage der Honorarnote vom 29. November 2019 (pag. 972 ff.) sowie nach Anpassung der darin ausgewiesenen voraussichtlichen Dauer der erstinstanzlichen Hauptverhandlung festgesetzt. Der Beschuldigte 1 hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 19'213.35 (CHF 6’015.60 + CHF 13'197.75) zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___