23. Subsumtion Der Straf- und Zivilkläger verlangt auch oberinstanzlich zum einen eine Verurteilung des Beschuldigten 1 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und aufgrund dessen eine Genugtuung in der Höhe von CHF 15'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 15. Januar 2015 (pag. 838 ff., pag. 946, pag. 1307, pag. 1310). Zum anderen beantragt er eine Verurteilung des Beschuldigten 2 wegen Angriffs und aufgrund dessen eine Genugtuung in der Höhe von CHF 10'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 15. Januar 2015 (pag. 1308, pag. 1310).