In der Folge ist die mit Strafbefehl vom 5. Juli 2019 bereits rechtskräftig ausgefällte Busse von CHF 300.00 wiederum abzuziehen, womit der Beschuldigte 2 zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'440.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Juli 2019, zu verurteilen ist. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung ist auf 15 Tage festzusetzen. VI. Zivilpunkt