Schliesslich ist in einem nächsten Schritt eine Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 5. Juli 2019 zu bilden. Zu diesem Zweck sind die mit diesem Strafbefehl ausgesprochenen CHF 300.00 im Umfang von 2/3, ausmachend CHF 200.00 zu den CHF 1'540.00 zu asperieren, womit sich die Busse auf CHF 1'740.00 erhöht. In der Folge ist die mit Strafbefehl vom 5. Juli 2019 bereits rechtskräftig ausgefällte Busse von CHF 300.00 wiederum abzuziehen, womit der Beschuldigte 2 zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'440.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Juli 2019, zu verurteilen ist.