Bezüglich des Konsums von Marihuana werden von den VBRS-Richtlinien Bussen ab CHF 100.00, für den Konsum von Kokain Bussen ab CHF 200.00 vorgeschlagen (S. 25 VBRS-Richtlinien). Davon ausgehend veranschlagt die Kammer für den ersten der vier Ladendiebstähle CHF 210.00, für den zweiten geringfügigen Diebstahl CHF 300.00 sowie für den dritten und vierten geringfügigen Diebstahl je CHF 600.00. Die Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz wären nach Auffassung der Kammer sodann bei isolierter Betrachtung mit einer Übertretungsbusse in der Höhe von CHF 300.00 zu bestrafen.