21. Übertretungsbusse Die VBRS-Richtlinien sehen für Ladendiebstahl beim ersten Mal eine Busse in der Höhe des dreifachen Deliktsbetrags, mindestens CHF 150.00, bei der zweiten Anzeige innert zwei Jahren eine Busse in der Höhe des dreifachen Deliktsbetrags, mindestens CHF 300.00, und bei weiteren Rückfällen, eine Busse in der Höhe des dreifachen Deliktsbetrages, mindestens CHF 600.00, vor (S. 31 VBRS-Richtlinien). Bezüglich des Konsums von Marihuana werden von den VBRS-Richtlinien Bussen ab CHF 100.00, für den Konsum von Kokain Bussen ab CHF 200.00 vorgeschlagen (S. 25 VBRS-Richtlinien).