51 StGB). 20.13 Fazit Gesamtfreiheitsstrafe Der Beschuldigte 2 ist somit zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten zu verurteilen, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Juli 2019 sowie unter vollumfänglicher Anrechnung der ausgestandenen Polizei- und Untersuchungshaft von 22 Tagen.