Es rechtfertigt sich aus diesem Grund eine Reduktion der Freiheitsstrafe von 24 Monaten und 5 Tagen um ungefähr 5 Monate auf 19 Monate. 20.11 Fazit Strafmass Insgesamt resultiert also eine Gesamtfreiheitsstrafe von 19 Monaten. 20.12 Bedingter Strafvollzug und Anrechnung von Polizei- und Untersuchungshaft Ein bedingter Vollzug gemäss Art.