72 20.9.4 Fazit Die Täterkomponente wirkt sich insgesamt mit 4 Monaten straferhöhend aus, so dass eine (Gesamt-)Freiheitsstrafe von 24 Monaten und 5 Tagen resultiert. 20.10 Verletzung Beschleunigungsgebot Die Verletzung des Beschleunigungsgebots ist auch beim Beschuldigten 2 zu berücksichtigen. Seit dem Tatzeitpunkt der hier noch zur Diskussion stehenden Delikte sind nun schon über 6 Jahre vergangen. Es rechtfertigt sich aus diesem Grund eine Reduktion der Freiheitsstrafe von 24 Monaten und 5 Tagen um ungefähr 5 Monate auf 19 Monate.