Positiv ins Gewicht fällt der Bericht der Fachstelle Gewalt vom 12. November 2020 (pag. 1262 f.). Im Strafregister sind sodann seit der erstinstanzlichen Verhandlung keine neuen Eintragungen dazugekommen (vgl. pag. 1256 ff.). Hingegen kam es, wie bereits unter V.20.9.1. Vorleben und persönliche Verhältnisse hiervor straferhöhend berücksichtigt wurde, während das vorliegende Strafverfahren lief, zu weiteren strafbaren Handlungen. Das Nachtatverhalten ist insgesamt neutral zu bewerten. 20.9.3 Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit ist durchschnittlich, was ebenfalls neutral zu gewichten ist.