2013. - Am 7. Dezember 2018 wurde gegen den Beschuldigten 2 wegen geringfügigen Diebstahls (vom 10. August 2018) eine Busse in der Höhe von CHF 270.00 verhängt (nicht im Strafregister, da bloss Übertretung). - Wie bereits mehrfach erwähnt, wurde der Beschuldigte sodann mit Strafbefehl vom 5. Juli 2019 von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen versuchter Nötigung, rechtswidrigen Aufenthalts und Konsumwiderhandlungen zu einer Freiheitsstrafe von 100 Tagen und einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 verurteilt. - Vom 10. September 2019 datiert der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland gegen den Beschuldigten 2, mit welchem dieser wegen Missachtung