Mit Strafbefehl vom 4. Februar 2014 erklärte die Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland den Beschuldigten 2 des rechtwidrigen Aufenthalts schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 40 Tagen, dies als Teilzusatzstrafe zum vorgenannten Strafbefehl vom 21. Mai 2013. - Am 7. Dezember 2018 wurde gegen den Beschuldigten 2 wegen geringfügigen Diebstahls (vom 10. August 2018) eine Busse in der Höhe von CHF 270.00 verhängt (nicht im Strafregister, da bloss Übertretung).