- Mit Strafbefehl vom 21. Mai 2013 verurteilte die Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland den Beschuldigten 2 wegen Raufhandels, rechtswidrigen Aufenthalts und Konsumwiderhandlungen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à CHF 30.00 sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00. - Mit Strafbefehl vom 4. Februar 2014 erklärte die Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland den Beschuldigten 2 des rechtwidrigen Aufenthalts schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 40 Tagen, dies als Teilzusatzstrafe zum vorgenannten Strafbefehl vom 21. Mai