- Am 16. März 2010 wurde der Beschuldigte 2 wegen Raubes und Konsumwiderhandlungen zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, dies als Teilzusatzstrafe zum Urteil vom 16. Januar 2008 sowie unter Aufschub des Vollzugs zugunsten der stationären Massnahme für junge Erwachsene. - Mit Strafbefehl vom 21. Mai 2013 verurteilte die Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland den Beschuldigten 2 wegen Raufhandels, rechtswidrigen Aufenthalts und Konsumwiderhandlungen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à CHF 30.00 sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00. -