Ausserdem wurde eine stationäre Massnahme für junge Erwachsene angeordnet, welche am 13. September 2011 wieder aufgehoben wurde. - Am 16. März 2010 wurde der Beschuldigte 2 wegen Raubes und Konsumwiderhandlungen zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, dies als Teilzusatzstrafe zum Urteil vom 16. Januar 2008 sowie unter Aufschub des Vollzugs zugunsten der stationären Massnahme für junge Erwachsene.